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Mehr Mut, mehr Wirkung: Deutsche Stiftungen können politische Debatten prägen und Reformen voranbringen. Dafür müssen sie sich aber von amerikanischen Vorbildern lossagen.
Das amerikanische Modell philanthropischer Stiftungen gilt in Deutschland immer noch als großes Vorbild. Besonders die Praxis eines „Capacity Building“ zugunsten von Funktionseliten und die konsequente Unterstützung von „Grassroots“-Bewegungen werden als Innovationsschub betrachtet.
Dabei wirkt schon allein dieser Sprachgebrauch befremdlich. Und in der Tat reflektiert die eigentümliche Fokussierung auf „Kapazitätsbildung“ keinen amerikanischen Geniestreich, sondern die engen Grenzen, die amerikanischen Stiftungen in rechtlicher Hinsicht gesetzt sind. Durch klare gesetzliche Vorgaben sind sie in ihrer Arbeit fast ausschließlich auf indirekte gesellscha3liche Wirkung beschränkt.
Politisches Engagement wird durch das US-Steuerrecht streng reguliert. Die direkte Einflussnahme auf Parteien oder Wahlkämpfe ist nahezu ausgeschlossen. Deshalb stehen die Unterstützung von Basisbewegungen und deren organisatorische Stärkung im Mittelpunkt.
Politische Bildungsarbeit in Deutschland
Das deutsche Abgabenrecht hingegen kennt keine vergleichbaren Beschränkungen für die politische Arbeit. Zwar müssen die Aktivitäten einer gemeinnützigen Stiftung dem Gemeinwohl dienen und die parteipolitische Neutralität gewahrt bleiben. Auch ist ihnen nach Auffassung der Finanzämter ein „allgemeinpolitisches Mandat“ und damit „die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung in beliebigen Politikbereichen“ verwehrt.
Zur Verfolgung ihrer Satzungszwecke ist es den Stiftungen aber möglich, Meinungen in den gesellscha3lichen Diskurs einzubringen und auch gezielt Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse zu nehmen.
Stiftungen können auch politische Bildung fördern. „Auf der Grundlage der Normen und Vorstellungen einer rechtsstaatlichen Demokratie“ können sie „politische Wahrnehmungsfähigkeit und politisches Verantwortungsbewusstsein in geistiger Offenheit“ schaffen und unterstützen, heißt es in dem einschlägigen Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zur Abgabenordnung. Dazu können sie Medienprojekte oder Debattenformate anbieten, die auf Aufklärung und Schaffung von Transparenz ausgerichtet sind. Von ihnen geförderte Wissenschaft und Forschung können die Grundlagen des Diskurses stärken.
Es sind aber keineswegs nur die bekannten parteinahen Stiftungen, denen eine enge Verbindung von Bildungsarbeit und Politik freisteht. Aktive demokratische Teilhabe ist in der gegenwärtigen Lage weit über diesen Kreis von Stiftungen hinaus nicht nur erlaubt, sondern dringend erwünscht.
„Let’s have a conversation“
Wer als Europäer die Praxis US-amerikanischer Stiftungen im politischen Alltag genauer beobachtet hat, dem fällt immer wieder ins Auge, dass die Vertreter dieser Stiftungen immer dann, wenn es gesellschaftspolitisch eigentlich interessant wird, ebenso stereotyp wie reNexiv auf die Phrase verfallen: „Letʼs have a conversation.“
Das Problem aller dieser angeregten Gesprächsformate ist jedoch, dass sie aufgrund der einschlägigen Gemeinnützigkeitsvorgabe des § 501 (c) 3 des US Abgabenrechts zumeist nicht in den wirklich politischen Raum – also auf eine mögliche, notwendige oder ihnen wünschenswert erscheinende Veränderung von Gesetzen – hineinwirken dürfen.
Ein solches Vorgehen wäre in den USA steuerschädlich oder wäre doch an sehr enge Grenzen gebunden. US-Stiftungen kratzen damit – trotz allen Glanzes, der ihnen in finanziell weniger üppig ausgestatteten Ländern zugeschrieben wurde – eigentlich nur an der OberNäche politischen Wandels.
Besonders die jüngeren Entwicklungen in den Vereinigten Staaten offenbaren die Kehrseite dieser Zurückhaltung: Das demokratische Fundament des Landes ist brüchig geworden, soziale Spaltungen vertiefen sich, und die Fähigkeit des Non-Profit-Sektors, auf politische Krisen aktiv einzugehen, bleibt begrenzt. Die Zivilgesellscha3 ist zusätzlich durch den aufgesamtgesellscha3licher Ebene zu beobachtenden Rückzug ins Private beziehungsweise Unpolitische geschwächt; sie konnte so einer Erosion derdemokratischen Institutionen nicht entgegenwirken.
Eigene, mutige Wege gehen
Gerade die aktuelle Entwicklung in den USA macht überdeutlich, dass wir uns ernstha3 fragen müssen, inwieweit dieses Land noch ein Vorbild im Stiftungswesen sein kann. Daran wurde in Deutschland wohl vor allem aufgrund der Finanzkraft und der sehr umfangreichen Mitarbeiterstäbe der großen amerikanischen Stiftungen gerne geglaubt.
Es bleibt insofern ein Irrweg, das amerikanische Modell unkritisch zu kopieren. Wer das tut, verschenkt Gestaltungsspielräume und die Chance, auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen initiativ und offensiv zu reagieren. Die Zeiten, in denen deutsche Stiftungen amerikanischen Rezepten nachgeeifert haben, sollten endgültig vorbei sein.
Es gilt vielmehr, eigene, mutige Wege zu gehen, Verantwortung zu übernehmen und die Förderung von Demokratie und Völkerfreundschaft im eigenen Land – nicht als Schönrednerei amerikanischen Stils, sondern unbedingt mit reformerischer, ja durchaus interventionistischer Ausrichtung – als Kernauftrag des Stiftungswesens zu begreifen.
Dies gilt umso mehr, als die politischen Parteien und die Verwaltung in Deutschland immer abgeschotteter agieren und den stetig wachsenden Reformnotwendigkeiten so sehr wie möglich – quasi durch „conversations“, also Sonntagsreden – aus dem Weg zu gehen versuchen. Es bleiben politische Blockaden und Ankündigungen. Das ist für die Gesamtentwicklung unserer Gesellschaft eine potentiell fatale Entwicklung.
Eine elementare Verpflichtung im historischen Rückblick
Es ist ein Glücksfall für die deutsche Demokratie, dass Stiftungen hierzulande relativ frei sind, gesellschaftspolitische Akzente zu setzen. Das ist im historischen Rückblick eine elementare VerpNichtung, da hier bereits einmal eine demokratische Verfassung, wenn auch unter viel brüchigeren Umständen, an die Wand gefahren wurde. Es ist aber auch – gerade im Vergleich zu den USA – ein großes Privileg.
In einer Zeit, in der demokratische Werte und Institutionen zunehmend unter Druck geraten, sollten sich die Stiftungen in Deutschland nicht mit dem bedauerlicherweise zu oft zu beobachtenden Streben nach Wohlgefälligkeit und Harmoniesucht begnügen.
Erfreulicherweise wird diese Haltung innerhalb der Community mittlerweile immer selbstkritischer gesehen. Dementsprechend gilt es, mit Blick nach vorn Mut und reformerische Effizienz zu paaren, um die hierzulande bestehenden Freiräume zu nutzen, um Vorschläge zur Umsetzung des notwendigen gesellscha3lichen und politischen Wandels voranzutreiben. Insofern gilt es auch, politischen Angriffen auf die Institutionen der Zivilgesellschaft entschlossen zu begegnen, um das derzeit auch in anderen Staaten zu beobachtende Phänomen der „Shrinking Spaces“ zu verhindern. Staatliches Misstrauen und daraus folgende einschränkende Normgebung und überbordende Kontrollmechanismen legen die Axt an die Wurzeln von freiwilligem Engagement und freiem gesellscha3lichem Dialog.
Mut und Transparenz
Nur durch eine aktive, klare Positionierung und das Ausschöpfen der rechtlichen Möglichkeiten kann verhindert werden, dass auch in Deutschland demokratische Strukturen zu zerbröseln beginnen, so wie wir das derzeit in den USA erleben.
Es ist Zeit für einen bewusst eigenständigen deutschen Stiftungsweg, der es ermöglicht, sich ebenso mutig wie transparent und entschlossen für die Demokratie und die Völkerfreundschaft einzusetzen. Stiftungen sollten daran arbeiten, das Vertrauen zur Machbarkeit des erforderlichen Wandels in einer breiteren Öffentlichkeit wiederherzustellen, öffentlichkeitswirksam zu sein.
Wie wichtig gerade auch das Engagement für die Völkerfreundscha3 ist, lässt sich aktuell daran ersehen, dass die Trump-Administration darauf aus ist, amerikanischen Stiftungen jedes Engagement über die eigenen Landesgrenzen hinweg zu verbieten.
